Zahnersatz (Prothetik)

Prothetik zum Erhalt von Zähnen und zur Wiederherstellung von Funktionen

Zahnmedizinische Prothetik stellt einen erheblichen Teil unserer täglichen zahnmedizinischen Arbeit dar. Dabei ist die Anfertigung von festsitzenden Kronen und Brücken, implantatgetragenem Zahnersatz, kombiniertem Zahnersatz, Teilkronen, Inlays, Teilprothesen und Totalprothesen Bestandteil unseres Leistungsspektrums. Besonderen Wert legen wir auf eine medizinisch und handwerklich optimale Ausführung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vorstellungen.  In unserer Zahnarztpraxis bieten wir folgende zahnärztliche Leistungen im Bereich der Prothetik:

  • festsitzende Kronen und Brücken
  • implantatgetragenem Zahnersatz
  • kombinierter Zahnersatz
  • Teilkronen
  • Inlays / Onlays
  • Teilprothesen und Totalprothesen

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Sie benötigen eine Krone oder Brücke und möchten sich bei unseren Zahnärzten in Behandlung begeben oder benötigen vorab eine Beratung? Nehmen Sie Kontakt auf oder übermitteln Sie direkt Ihren Wunschtermin.

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Zahnersatz?

Nur in Härtefällen übernimmt die Krankenkasse alle Kosten. In allen üblichen Fällen erhält der Patient eine Zuzahlung. Dabei geht die Krankenkasse von einer Regelversorgung aus.

Dies bedeutet, der Zahnersatz muss zweckmäßig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Erfahrungsgemäß bevorzugen unsere Patienten eine komfortablere oder attraktivere Variante. Bei dieser als gleichartig bezeichneten Ausführung legt der Kostenträger trotzdem die theoretisch mögliche Regelversorgung zugrunde. Automatisch steigt dann Ihr Anteil als Versicherter.

Falls Sie in den letzten zehn Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung gegangen sind, steigt die Zuzahlung um 30%. Nach 5 Jahren regelmäßigen Zahnarztbesuches erhalten Sie immerhin noch einen Bonus von 20%. Zuzahlung inklusive Bonus rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. Entscheiden Sie sich für Zahnersatz, der sich in Ausmaß oder Qualität erheblich von der Regelversorgung unterscheidet, erhalten Sie von uns eine Rechnung über die gesamte Arbeit. Mit dieser wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Die Erstattung erfolgt an Sie persönlich.

Wann benötige ich eine Krone oder Brücke?

Trotz guter täglicher Pflege und regelmäßiger Vorsorge kann es im Laufe des Lebens zum Verlust eines oder mehrerer Zähne kommen.

Lücken sind nicht nur unschön, sondern ziehen auch Folgeschäden nach sich. Zum Beispiel beißt der gegenüberliegende Zahn nur noch ins Leere. Dadurch sinkt sein Halt in der Zahntasche, der Zahnhals wird empfindlich. Karies oder Parodontitis haben leichtes Spiel. Hier empfehlen wir dringend eine prothetische Versorgung.

Fehlt nur ein einzelner Zahn und sind die benachbarten Zähne noch defektfrei, bietet sich eine Einzelkrone, die von einem Implantat getragen wird, als Lösung an. Weisen allerdings die Nachbarzähne ebenfalls schon kariöse Stellen auf, ist es von Vorteil, diese als Pfeilerzähne zu überkronen. Es entsteht eine Brücke, in welcher der fehlende Zahn als Brückenglied steht. Musste ein Zahn mittels Wurzelfüllung behandelt werden, sollte er ebenfalls im Anschluss zur Stabilisierung überkront werden.

Was ist der Unterschied zwischen festsitzendem und herausnehmbarem Zahnersatz?

Häufig haben Sie die Möglichkeit, sich zwischen festsitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz zu entscheiden.

Festsitzender Zahnersatz, also Kronen und Brücken, haben den Vorteil, dass sie nach der Fertigstellung wie natürliche Zähne gereinigt werden können. Modellgussprothesen oder Teleskopprothesen werden meist dann angefertigt, wenn im Backenzahnbereich keine Zähne mehr vorhanden sind, die wir als Anker verwenden können.

Sie müssen zur Reinigung herausgenommen werden. Allerdings lassen sich an ihnen viel leichter Reparaturen oder Erweiterungen bewerkstelligen.

Hier gelangen Sie zurück zur Übersicht der zahnmedizinischen Leistungen.

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02842 50202
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